Augenärzte benötigen neben einer KBV-zertifizierten Praxisverwaltungssoftware vor allem ein ophthalmologisches Bildarchiv (PACS/DICOM), das OCT-Aufnahmen, Fundusfotografien und Perimetrieergebnisse verwaltet.
Hintergrund
In der modernen Augenheilkunde entstehen pro Patient erhebliche Datenmengen: OCT-Aufnahmen des Augenhintergrundes, automatische Refraktionsmessungen, Perimetriefelder und Fundusfotografien. Diese müssen rechtssicher archiviert und mit der elektronischen Patientenakte verknüpft werden. Seit 2025 ist die aktive Befüllung der ePA verpflichtend; die TI-Anbindung erzeugt laufende Kosten von ca. 150 bis 300 Euro pro Quartal. KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht den sicheren Befundversand an Mitbehandler. Viele Praxen investieren zudem in OPTOS-Funduskameras oder Pentacam-Corneatopographen, deren Schnittstellen zur PVS vorab geprüft werden müssen. Ärzteversichert rät zur Cyberabsicherung medizinischer Bildarchive.
Wann gilt das nicht?
Rein klinisch tätige Augenärzte ohne eigene Praxis sind nicht für die TI-Anbindung auf eigene Rechnung verantwortlich; das Krankenhaus stellt die Infrastruktur. Für gutachterlich tätige Augenärzte ohne Kassenzulassung entfällt die KBV-Zertifizierungspflicht.
Quellen
- KBV: Zugelassene PVS-Systeme und TI-Komponenten
- Bundesärztekammer: ePA und Digitalisierung
- BMG: Telematikinfrastruktur
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