Nuklearmediziner benötigen ein DICOM-fähiges PACS für SPECT und PET-CT-Daten, ein Radiologieinformationssystem (RIS) sowie eine Strahlenschutzdokumentation nach StrlSchG.
Hintergrund
In der Nuklearmedizin entstehen aufwändige 3D-Bilddatensätze aus SPECT, PET-CT und Szintigraphie, die zwingend in einem DICOM-kompatiblen PACS archiviert werden müssen. Das Radiologieinformationssystem (RIS) verwaltet Untersuchungsanforderungen, Terminbuchungen und Befundberichte. Die Strahlenschutzdokumentation nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) erfordert lückenlose Aufzeichnung von Radiopharmakon-Aktivitäten, Dosiswerten und Patientenidentifikation. Die TI-Anbindung ist seit 2025 Pflicht für alle Kassenpraxen; laufende Kosten betragen ca. 150 bis 300 Euro pro Quartal. Ärzteversichert weist auf die besondere IT-Sicherheitsanforderung nuklearmedizinischer Praxen hin.
Wann gilt das nicht?
Rein klinisch tätige Nuklearmediziner ohne eigene Praxis nutzen die Kliniksysteme. Strahlenschutzanforderungen gelten jedoch unabhängig von der Tätigkeit für jeden Anwender von Radiopharmazeutika.
Quellen
- Bundesärztekammer: Nuklearmedizinische Leitlinien
- KBV: Radiologie und Nuklearmedizin IT-Anforderungen
- BMG: Strahlenschutz und Digitalisierung
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