Palliativmediziner benötigen eine PVS mit Symptom-Assessment-Instrumenten, Betäubungsmittel-Dokumentationsmodul und digitaler Verwaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Das Kernsystem für Palliativmediziner ist eine PVS mit palliativspezifischen Symptomskalen (ESAS, IPOS), BtM-Modul für Betäubungsmittelverordnungen und TI-Anbindung für die ePA und den interprofessionellen Austausch über KIM.

Hintergrund

In der Palliativmedizin ist die lückenlose Schmerz- und Symptomdokumentation mit standardisierten Assessment-Instrumenten wie dem Edmonton Symptom Assessment System (ESAS) oder IPOS essenziell. Die Betäubungsmittelverschreibung nach BtMVV muss fehlerfrei dokumentiert werden; spezielle BtM-Module in der PVS unterstützen die gesetzeskonforme Verschreibung und Abrechnung. Patientenverfügungen und DNACPR-Formulare müssen digital verfügbar sein und über KIM mit Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern geteilt werden können. Die ePA-Integration ermöglicht seit 2025 den vollständigen Blick auf die Krankengeschichte des Patienten. Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern eine Cyberversicherung für sensible Patientendaten.

Wann gilt das nicht?

Rein klinisch tätige Palliativmediziner ohne eigene Praxis nutzen die IT-Infrastruktur der Palliativstation. Für Konsiliardienste ohne eigene Abrechnung entfällt die eigene PVS-Pflicht.

Quellen

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