Psychiater benötigen eine psychiatrisch spezialisierte PVS mit strukturierter Psychopathologie-Dokumentation nach ICD-10/ICD-11, BtM-Modul und Terminverwaltung für Therapiegespräche.
Hintergrund
In psychiatrischen Praxen ist die strukturierte Erfassung des psychischen Befunds nach ICD-11-Kriterien unverzichtbar. Spezielle Module für die Dokumentation von Suizidalität, Psychosesymptomen und affektiven Störungen ermöglichen eine leitliniengerechte Behandlung. Das BtM-Modul unterstützt die gesetzeskonforme Verschreibung nach Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). Für die Psychopharmakotherapie sind Interaktionsprüfungen mit dem gesamten Medikationsplan wichtig. Die ePA-Anbindung ist seit 2025 verpflichtend; über KIM können Entlassberichte aus Kliniken empfangen werden. Die Datenschutzanforderungen in der Psychiatrie sind besonders hoch (besonders schutzwürdige Daten nach DSGVO Art. 9). Ärzteversichert empfiehlt eine spezielle Cyberversicherung für psychiatrische Praxen.
Wann gilt das nicht?
Rein klinisch tätige Psychiater ohne eigene Praxis nutzen die Kliniksysteme. Für rein psychotherapeutisch tätige Ärzte gelten teilweise abweichende Dokumentationspflichten nach dem Psychotherapeutengesetz.
Quellen
- KBV: Psychiatrie und Praxissoftware
- Bundesärztekammer: Psychiatrische Dokumentation
- BMG: Besondere Schutzkategorien in der ePA
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →