Die BU-Nachversicherungsgarantie erlaubt es Ärzten, die versicherte Monatsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn sich ihr Leben oder ihre berufliche Situation verändert.
Hintergrund
Ärzte durchlaufen typischerweise mehrere Einkommensstufen: Assistenzarzt (ca. 5.000 Euro brutto/Monat), Facharzt (ca. 8.000 Euro), niedergelassener Arzt (deutlich variabel). Die Nachversicherungsgarantie stellt sicher, dass der BU-Schutz mit dem Einkommen mitwächst, ohne dass bei einer neuen Gesundheitsprüfung bestehende Vorerkrankungen nachteilig bewertet werden. Günstige Anlässe sind in den Bedingungen definiert: Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie, Übernahme einer Praxis oder erstmaliger Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags. Der typische Erhöhungsrahmen je Anlass liegt bei 500 bis 1.000 Euro monatlicher BU-Rente; der Gesamthöchstbetrag ist auf z. B. 3.000 Euro begrenzt. Ärzteversichert empfiehlt, die Nachversicherungsgarantie frühzeitig zu nutzen.
Wann gilt das nicht?
Die Nachversicherungsgarantie erlischt häufig ab einem bestimmten Alter (z. B. 45 Jahre) oder wenn der Vertrag bereits wegen Leistungen im BU-Leistungsfall ruhend gestellt ist. Nachversicherungen ohne Anlass (anlasslose Erhöhung) sind nur in wenigen Tarifen verfügbar.
Quellen
- GDV: BU-Musterbedingungen mit Nachversicherung
- BaFin: Informationen zur BU-Versicherung
- VVG: Berufsunfähigkeitsversicherung
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