Die BU-Risikoklasse eines Arztes bestimmt maßgeblich den Beitrag: Operativ tätige Fachärzte werden höher eingestuft als rein diagnostisch tätige oder beratende Ärzte.

BU-Versicherer unterscheiden in der Regel 3 bis 5 Risikoklassen für Ärzte: Klasse A (gutes Risiko, z. B. Psychiater, Allgemeinmediziner ohne OPs), Klasse B (erhöhtes Risiko, z. B. Internisten, Radiologen) und Klasse C (hohes Risiko, z. B. Chirurgen, Unfallchirurgen, Gynäkologen mit OP-Anteil).

Hintergrund

Versicherer stufen das BU-Risiko nach Berufsgruppe und Tätigkeit ein. Ärzte mit hohem Operationsanteil haben ein statistisch höheres Risiko für Schäden an Fingern, Händen oder der Wirbelsäule. Auch das psychische Belastungsprofil fließt in die Einstufung ein: Onkologen und Intensivmediziner haben ein erhöhtes Burn-out-Risiko. Der Beitragsunterschied zwischen Klasse A und C kann 20 bis 30 % betragen. Wichtig ist, bei Antragstellung die Tätigkeit korrekt zu beschreiben, da eine falsche Angabe zur Leistungsfreiheit führen kann. Manche Versicherer bieten für Assistenzärzte noch günstige Einstufungen an, die bei Facharztanerkennung angepasst werden. Ärzteversichert kennt die Einstufungslogik aller großen BU-Anbieter.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nach einem Facharztwechsel überwiegend nicht-operativ tätig sind, können eine Herabstufung beantragen. Die Risikoklasse gilt immer für die zum Zeitpunkt des Leistungsfalls tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

Quellen

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