Bei der BU-Versicherung für Ärzte ist der Tätigkeitsbezug entscheidend: Die Versicherung muss die konkrete, zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit absichern, nicht den Beruf „Arzt" im Allgemeinen.
Hintergrund
Ohne präzise Tätigkeitsbeschreibung könnte ein Versicherer argumentieren, dass ein Chirurg, der nicht mehr operieren kann, noch als Allgemeinmediziner, Gutachter oder Betriebsarzt tätig sein könnte. Um dies zu verhindern, sollte im BU-Antrag die Tätigkeit so detailliert wie möglich beschrieben werden: Fachrichtung, Anteil operativer/konservativer Behandlung, Tätigkeitsort (Klinik/Praxis) und besondere körperliche Anforderungen. Gute BU-Bedingungen stellen klar, dass der zuletzt tatsächlich ausgeübte Beruf maßgeblich ist. Die Bundesärztekammer empfiehlt, den genauen Tätigkeitsbeschrieb im BU-Antrag sorgfältig zu formulieren. Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Ausfüllen des BU-Antrags.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte in der Weiterbildung (Assistenzärzte) ist die Tätigkeitsbeschreibung noch breiter zu fassen; sie sollte die angestrebte Facharztspezialisierung einschließen. Für nicht-klinisch tätige Ärzte (z. B. Pharmaärzte) gelten andere Tätigkeitsbeschreibungen.
Quellen
- GDV: BU-Musterbedingungen
- Bundesärztekammer: BU-Empfehlungen für Ärzte
- VVG § 172: Berufsunfähigkeitsversicherung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →