Für Ärzte ist die Berufsunfähigkeitsversicherung klar der Grundfähigkeitsversicherung vorzuziehen, da die BU auf die konkrete ärztliche Tätigkeit abstellt, während die Grundfähigkeitsversicherung nur definierte körperliche Grundfähigkeiten (z. B. Gehen, Greifen) absichert.
Hintergrund
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn eine der im Vertrag definierten Grundfähigkeiten (z. B. mindestens 500 Meter gehen, Treppen steigen, Gegenstände greifen) dauerhaft verloren geht. Für Chirurgen oder Allgemeinmediziner würde ein Verlust der Handmotorik in der Regel zwar geleistet, nicht aber ein Burn-out, eine chronische Schmerzerkrankung oder ein Tinnitus. Die BU leistet in all diesen Fällen, sofern die Berufsunfähigkeit nachgewiesen ist. Die Grundfähigkeitsversicherung ist ca. 20 bis 40 % günstiger als eine BU, bietet aber deutlich weniger Schutz. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten ausdrücklich die BU als primäre Absicherungslösung; die Grundfähigkeitsversicherung kann als ergänzende Absicherung für spezifische Risiken dienen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit bestehenden Vorerkrankungen, die keine BU mehr abschließen können, können die Grundfähigkeitsversicherung als Alternativprodukt in Betracht ziehen. Für nicht-klinische ärztliche Tätigkeiten (z. B. Pharmaärzte, Verwaltungsärzte) kann die Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.
Quellen
- GDV: Grundfähigkeitsversicherung im Überblick
- BaFin: Verbraucherinformation zu Arbeitskraftabsicherung
- VVG: Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung
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