Ärzte im Ruhestand benötigen Kontomodelle, die ohne Mindestgeldeingang kostenfrei sind und gleichzeitig die Verwaltung von Versorgungsbezügen, Kapitalanlagen und ggf. Honorareinnahmen aus gutachterlicher Tätigkeit ermöglichen.
Hintergrund
Mit dem Übergang in den Ruhestand entfällt bei vielen Ärzten der regelmäßige Gehaltseingang als Grundvoraussetzung für kostenfreie Premiumgirokonten. Ärztliche Versorgungswerke zahlen Altersbezüge auf ein Girokonto; bei durchschnittlichen Versorgungsrenten von 2.500 bis 4.000 Euro monatlich ist ein kostenfreies Standardkonto ausreichend. Viele Banken bieten Rentnertarife ohne monatliche Grundgebühr ab einem Guthaben von 2.000 Euro an. Tagesgeldkonten mit tagesaktuellem Zinssatz ermöglichen eine flexible Liquiditätsreserve. Wer im Ruhestand noch gutachterlich tätig ist, benötigt ggf. ein zweites Konto für Honorareinnahmen. Ärzteversichert empfiehlt, frühzeitig die Kontostrategie für den Ruhestand zu planen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die im Ruhestand eine GmbH weiterführen (z. B. für Gutachtertätigkeiten), benötigen ein separates Geschäftskonto. Für Immobilienvermietung ist ein dediziertes Konto für Mieteinnahmen steuerlich sinnvoll.
Quellen
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke und Altersvorsorge
- DRV: Altersversorgung und Rentenzahlung
- BMF: Steuerliche Behandlung von Versorgungsbezügen
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