Ärzte, die sich in den letzten fünf bis zehn Jahren vor dem Ruhestand befinden, sollten Kontomodelle wählen, die sowohl hohe Einnahmenströme aus Praxis oder Gehalt abwickeln als auch die schrittweise Kapitalbildung für den Ruhestand unterstützen.
Hintergrund
In der Spätphase der ärztlichen Karriere sind die Einkommen häufig am höchsten: Chefärzte erzielen Bruttojahresgehälter von 200.000 bis 400.000 Euro, niedergelassene Ärzte verzeichnen Praxisgewinne von 150.000 bis 300.000 Euro. Die Kontostruktur sollte die schrittweise Überführung von laufendem Einkommen in Kapitalanlagen unterstützen. Empfehlenswert ist ein Drei-Konten-Modell: Girokonto für laufende Ausgaben, Tagesgeldkonto für Rücklagen und Depot für langfristige Kapitalanlagen. Die Steuerlast auf Kapitalerträge beträgt 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag. Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Finanzplanung für den Ruhestandsübergang.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Ärzte mit Praxisübergabe benötigen ein zusätzliches Treuhandkonto für den Kaufpreis. Bei Ehegattenmitarbeit in der Praxis sind steuerlich separate Konten sinnvoll.
Quellen
- Bundesärztekammer: Altersvorsorge und Versorgungswerke
- BMF: Abgeltungssteuer und Kapitalerträge
- DRV: Rentenübergang für Ärzte
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →