Chefärzte erzielen Bruttojahresgehälter von typischerweise 180.000 bis über 400.000 Euro und benötigen daher Kontomodelle, die auch hohe Eingangsströme und komplexe Vermögensstrukturen professionell abwickeln.
Hintergrund
Chefärzte erhalten neben dem Grundgehalt häufig Liquidationserlöse aus privatärztlichen Honoraren, die über ein separates Konto (Liquidationskonto) abgewickelt werden. Viele Kliniken bieten Chefarztverträge mit Liquidationsrecht nach § 17 Abs. 3 KHEntgG an; die Liquidationserlöse können 50.000 bis 200.000 Euro jährlich betragen. Für die steueroptimale Verwaltung dieser Einnahmen sind ein Steuerberater und eine Privatbank mit Vermögensberatung sinnvoll. Premium-Konten bieten Leistungen wie kostenfreie Auslandszahlungen, bevorzugte Kreditkonditionen und Zugang zu institutionellen Anlagestrategien. Ärzteversichert empfiehlt eine strukturierte Trennung von Berufs- und Privatvermögen.
Wann gilt das nicht?
Chefärzte ohne Liquidationsrecht (z. B. an kommunalen Kliniken ohne Privatpatientenabrechnung) benötigen kein separates Liquidationskonto. Für die Verwaltung von Immobilienvermögen sind separate Konten steuerlich empfehlenswert.
Quellen
- Bundesärztekammer: Liquidationsrecht und Chefarztvertrag
- BMF: Steuerliche Behandlung von Liquidationserlösen
- KBV: Chefarztabrechnung
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