PJ-Studenten im Praktischen Jahr erhalten eine geringe Aufwandsentschädigung von in der Regel 300 bis 600 Euro monatlich und benötigen ein kostengünstiges Konto, das auch bei geringem Geldeingang gebührenfrei bleibt.
Hintergrund
Das Praktische Jahr dauert 48 Wochen und ist in drei Tertiale aufgeteilt. Die Aufwandsentschädigung variiert erheblich: Universitätskliniken zahlen oft 300 bis 400 Euro monatlich, Lehrkrankenhäuser bis zu 650 Euro. Viele PJ-Studenten sind noch über ihre Eltern krankenversichert; mit Beginn der Facharztausbildung wird eine eigene Pflichtversicherung relevant. Ein Studentenkonto mit mobiler App und kostenfreier EC-Karte deckt die Grundbedürfnisse ab. Für die Übergangszeit zum Assistenzarzt empfiehlt Ärzteversichert, frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die Prämien im jungen Alter besonders günstig sind.
Wann gilt das nicht?
PJ-Studenten, die im Ausland absolvieren, benötigen ein Konto mit kostenfreien Auslandsumsätzen. Wer im PJ bereits einen Werkstudentenjob hat, sollte das Konto auf einen entsprechend höheren Geldeingang ausrichten.
Quellen
- Bundesärztekammer: Praktisches Jahr Regelungen
- BMG: Approbationsordnung für Ärzte
- BMF: Steuertipps für PJ-Studenten
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →