Pathologen können als Einsendepathologie für niedergelassene Ärzte, in einer pathologischen BAG, als angestellter Krankenhauspatologe oder in einem molekularpathologischen Referenzzentrum tätig sein.

Typische Kooperationsformen für Pathologen sind: Einsendepathologie-Praxis (Kassenärztliche Zulassung), pathologische BAG (Labor-Gemeinschaft), pathologisches Institut im Krankenhaus und molekularpathologisches Referenzzentrum für Tumordiagnostik.

Hintergrund

Pathologische Einsendepathologien erhalten Biopsie-Einsendungen von niedergelassenen Chirurgen, Gastroenterologen, Gynäkologen und anderen Fachärzten; die Vergütung erfolgt nach EBM oder GOÄ. Pathologische BAGs teilen ein Labor, teure Spezialgeräte wie Kryostaten, Laser-Mikrodissektionssysteme und Digitalpathologie-Scanner. Molekularpathologische Referenzzentren werden von onkologischen Tumorzentren als Kooperationspartner für Next-Generation-Sequencing (NGS) und prädiktive Molekulardiagnostik genutzt. Die Anbindung an klinische Krebsregister nach § 65c SGB V erfordert standardisierte Schnittstellen. Ärzteversichert empfiehlt pathologischen Praxen eine Berufshaftpflicht mit Deckung für Diagnose-Fehler.

Wann gilt das nicht?

Pathologen, die ausschließlich für ein Krankenhaus tätig sind, benötigen keine eigene Kassenzulassung. Für rein forensisch tätige Pathologen gelten andere Kooperationsmodelle.

Quellen

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