Radiologen können in einer Radiologiepraxis oder BAG, in einem Radiologiezentrum als MVZ, in einer Teleradiologie-Plattform oder als Konsiliärärzte für überweisende Fachärzte tätig sein.

Typische Kooperationsformen für Radiologen sind: radiologische Einzelpraxis, BAG (gemeinsames MRT/CT), Radiologiezentrum als MVZ, Teleradiologie-Kooperation für Nacht- und Wochenendbefundung sowie Kooperation mit orthopädischen und onkologischen Praxen.

Hintergrund

Ein MRT-Gerät kostet 1 bis 3 Millionen Euro; CT-Geräte 400.000 bis 1,5 Millionen Euro. Diese Investitionen sind nur in einer BAG oder einem MVZ mit mehreren Radiologen wirtschaftlich. Teleradiologie-Plattformen ermöglichen die Fernbefundung von Bilddaten durch Radiologen im Homeoffice oder in anderen Ländern (z. B. in Schweizer Privatspitälern); dies hat besonders für die Nacht- und Wochenend-Befundung Bedeutung. Radiologische MVZs bieten Subspezialisten (Neuroradiologe, Interventionsradiologe, Mammaradiologe) unter einem Dach. Die Anbindung an Qualitätssicherungsprogramme wie DRG-Radiologie oder die EUREF-Zertifizierung für Mammographie-Screening erhöht die Fallzahlzuweisungen. Ärzteversichert empfiehlt Radiologen eine Berufshaftpflicht mit Diagnosefehler-Schutz.

Wann gilt das nicht?

Rein klinisch tätige Radiologen ohne Kassenzulassung können keine ambulanten Kooperationsverträge eingehen. Für invasive Radiologie (Interventionen) sind besondere Qualifikationsnachweise erforderlich.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →