Radiologen können in einer Radiologiepraxis oder BAG, in einem Radiologiezentrum als MVZ, in einer Teleradiologie-Plattform oder als Konsiliärärzte für überweisende Fachärzte tätig sein.
Hintergrund
Ein MRT-Gerät kostet 1 bis 3 Millionen Euro; CT-Geräte 400.000 bis 1,5 Millionen Euro. Diese Investitionen sind nur in einer BAG oder einem MVZ mit mehreren Radiologen wirtschaftlich. Teleradiologie-Plattformen ermöglichen die Fernbefundung von Bilddaten durch Radiologen im Homeoffice oder in anderen Ländern (z. B. in Schweizer Privatspitälern); dies hat besonders für die Nacht- und Wochenend-Befundung Bedeutung. Radiologische MVZs bieten Subspezialisten (Neuroradiologe, Interventionsradiologe, Mammaradiologe) unter einem Dach. Die Anbindung an Qualitätssicherungsprogramme wie DRG-Radiologie oder die EUREF-Zertifizierung für Mammographie-Screening erhöht die Fallzahlzuweisungen. Ärzteversichert empfiehlt Radiologen eine Berufshaftpflicht mit Diagnosefehler-Schutz.
Wann gilt das nicht?
Rein klinisch tätige Radiologen ohne Kassenzulassung können keine ambulanten Kooperationsverträge eingehen. Für invasive Radiologie (Interventionen) sind besondere Qualifikationsnachweise erforderlich.
Quellen
- KBV: Radiologie und Kooperationsformen
- Bundesärztekammer: Teleradiologie-Regelungen
- SGB V: Radiologische Versorgung
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