Rechtsmediziner kooperieren hauptsächlich an universitären Instituten für Rechtsmedizin, mit Staatsanwaltschaften und Gerichten, in forensisch-toxikologischen Laboren oder als freie Gutachter für Versicherungen.

Typische Kooperationsformen für Rechtsmediziner sind: Institutszugehörigkeit an einer Universität oder Landeskrankenhaus, Rahmenvertrag mit Staatsanwaltschaften für Obduktionen und Blutalkohol-Gutachten, Kooperation mit forensisch-toxikologischen Laboren und Gutachterauftrag für Versicherungen und Gerichte.

Hintergrund

Rechtsmedizin wird in Deutschland überwiegend an Universitätsinstituten betrieben, die nach Landesrecht verpflichtet sind, gerichtliche Sektionen und forensische Gutachten für Staatsanwaltschaften zu erstellen. Die Vergütung erfolgt nach JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz); ein Obduktionsgutachten wird mit 128 bis 512 Euro vergütet. Forensisch-toxikologische Labore, die Blutalkohol- und Drogenuntersuchungen für Führerscheinbehörden und Gerichte durchführen, kooperieren mit rechtsmedizinischen Instituten. Freie rechtsmedizinische Sachverständige erstellen Gutachten für Versicherungen (z. B. Unfalltod-Beurteilung) und zivilrechtliche Verfahren. Ärzteversichert empfiehlt Rechtsmedizinern eine Sachverständigenhaftpflichtversicherung.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Ärzte ohne rechtsmedizinische Fachausbildung dürfen in der Regel keine gerichtlichen Obduktionsgutachten erstellen. Für bestimmte Gutachten ist die Zulassung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erforderlich.

Quellen

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