Urologen können in einer urologischen Einzelpraxis, in einer BAG mit gemeinsamem ESWL-Gerät, in einem urologischen MVZ, im DKG-zertifizierten Prostatazentrum oder als ambulante Operateure nach § 115b SGB V tätig sein.
Hintergrund
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie (ESWL)-Geräte kosten 150.000 bis 300.000 Euro und amortisieren sich nur in einer BAG mit ausreichender Fallzahl; mehrere Urologen teilen das Gerät und die Kosten über eine Gemeinschaftspraxis oder ein ESWL-Netzwerk. DKG-zertifizierte Prostatazentren der Deutschen Krebsgesellschaft verlangen mindestens 50 radikale Prostatektomien pro Jahr und verpflichten zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit Strahlentherapie, Onkologie und Pathologie; die Zertifizierung erhöht die Patientenzuweisungen messbar. Ambulante Operationen nach § 115b SGB V (z. B. transurethrale Resektion, Vasektomie, Zystosskopie) werden mit EBM-Pauschalen von 200 bis 1.200 Euro vergütet; Belegarzt-Vereinbarungen nach § 121 SGB V ermöglichen stationäre Eingriffe ohne eigene Klinikanstellung. Urologische MVZs kombinieren Prostatavorsorge, Inkontinenz-Sprechstunde, Andrologie und operative Urologie und profitieren von Synergien bei teurem Endoskop-Equipment. Ärzteversichert empfiehlt Urologen eine Berufshaftpflicht, die ambulante Operationen und Belegarzt-Eingriffe einschließt.
Wann gilt das nicht?
Urologen ohne Kassenzulassung können keine § 115b-Verträge oder DKG-Zentrums-Kooperationen über die GKV abschließen. Für das ESWL-Gerät ist eine separate Genehmigung der KV erforderlich, sofern die Leistung im GKV-Kontext erbracht wird.
Quellen
- KBV: Ambulantes Operieren und Belegarzt
- Bundesärztekammer: Urologische Versorgung
- SGB V § 115b: Ambulantes Operieren im Krankenhaus
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