Die Telematikinfrastruktur (TI) verursacht Arztpraxen einmalige Hardwarekosten von 1.500–3.000 Euro für Konnektor und Kartenterminals sowie laufende Betriebskosten von 150–300 Euro pro Quartal, die durch KV-Förderpauschalen größtenteils refinanziert werden.
Hintergrund
Die Telematikinfrastruktur (TI) nach § 306 SGB V ist das sichere digitale Netz des deutschen Gesundheitswesens; seit 2019 sind Vertragsärzte zur TI-Teilnahme verpflichtet, bei Nichtanschluss drohen Honorarkürzungen von 1 % des Quartalsabrechnungsbetrags. Ein gematik-zugelassener Konnektor kostet 600–1.200 Euro in der Anschaffung; Konnektoren haben eine Zulassungsdauer von 5 Jahren und müssen dann erneuert werden. Pro Arbeitsplatz ist ein eHealth-Kartenterminal (600er oder 900er Serie) notwendig; diese kosten 150–350 Euro pro Stück. Der TI-VPN-Zugang kostet 25–50 Euro monatlich je Konnektor-Standort. Die Kassenärztliche Vereinigung erstattet laufende TI-Betriebskosten über eine quartalsweise Pauschale von 143–190 Euro (je nach KV und Anschlusstyp); einige KVen zahlen zusätzlich Installationszuschüsse. TI-Anwendungen wie eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), eRezept und ePA setzen eine funktionsfähige TI-Anbindung voraus. Ärzteversichert empfiehlt Praxisgründern, die TI-Einrichtung frühzeitig mit einem gematik-zertifizierten TI-Dienstleister zu planen, da die Wartezeiten für Installation 4–8 Wochen betragen können.
Wann gilt das nicht?
Privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung sind nicht zur TI-Teilnahme verpflichtet, können aber freiwillig angeschlossen werden. Für Krankenhäuser gelten gesonderte TI-Anforderungen und Förderprogramme über den DKG.
Quellen
- gematik: Telematikinfrastruktur für Arztpraxen
- KBV: TI-Anbindung und Förderung
- SGB V § 306: Telematikinfrastruktur
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