Ärzte in Teilzeit sollten ihr Krankentagegeld am tatsächlichen Nettoeinkommen orientieren und 70–90 % des Nettoeinkommens absichern; bei einer 50-%-Stelle entspricht das typischerweise 60–120 Euro täglich ab dem 43. Krankheitstag.
Hintergrund
In Teilzeit tätige Ärzte erhalten im Krankheitsfall abhängig vom Arbeitgeber die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung nach § 3 EFZG; danach deckt die gesetzliche Krankenversicherung maximal 70 % des Bruttolohns (höchstens 90 % Netto) für 78 Wochen — bei Ärzten in der PKV entfällt dieser Schutz vollständig ohne private Krankentagegeld-Versicherung. Teilzeitärztinnen, insbesondere in Elternteilzeit nach der Geburt, haben häufig ein abgesenktes Einkommen; das Krankentagegeld muss an dieses angepasst werden, da Versicherer eine Überversicherung ablehnen und im Leistungsfall nur das tatsächliche Nettoeinkommen erstatten. Die monatliche Prämie für 100 Euro täglich Krankentagegeld ab Tag 43 liegt für eine 35-jährige Ärztin bei 25–60 Euro monatlich, abhängig von Anbieter und Gesundheitszustand. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten in Teilzeit, ihre Krankentagegeld-Versicherung bei Stundenreduktion anzupassen und nicht einfach zu belassen, da sonst die Prämie für ein zu hohes Tagegeld bezahlt wird.
Wann gilt das nicht?
Gesetzlich krankenversicherte Teilzeitärzte erhalten ab der 7. Woche Krankengeld von der GKV; für diese Gruppe ist ein privates Krankentagegeld nur ergänzend notwendig. Bei Elternteilzeit mit Elterngeld-Bezug können Sonderregeln gelten.
Quellen
- PKV-Verband: Krankentagegeld-Versicherung
- Bundesärztekammer: Einkommensschutz für Ärzte
- SGB V § 44: Krankengeld
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →