Ärzte, die sich dem Ruhestand nähern (55–65 Jahre), sollten ihr Krankentagegeld schrittweise an ihr tatsächliches Aktiveneinkommen anpassen und ab dem geplanten Renteneintrittsdatum kündigen oder auf Minimum reduzieren.

Krankentagegeld für Ärzte vor dem Ruhestand: Mit 55–60 Jahren noch Absicherung von 70–90 % des Nettoeinkommens empfohlen (100–200 Euro täglich); ab 63 Jahren schrittweise Reduzierung auf 50–80 Euro täglich sinnvoll; bei geplantem Ruhestand mit 65 Kündigung der Police etwa 6–12 Monate vor Rentenbeginn.

Hintergrund

Privatärztlich versicherte Ärzte haben keinen GKV-Krankengeldanspruch; ein Krankentagegeld bleibt daher bis zum tatsächlichen Ruhestand unverzichtbar. Mit sinkenden Aktivjahren nimmt das Risiko eines langen krankheitsbedingten Ausfalls zu; gleichzeitig nähert sich das Versorgungswerkeinkommen, das ab Rentenbeginn den Lebensunterhalt sichert. Das durchschnittliche ärztliche Nettoeinkommen liegt in den Jahren 55–65 je nach Fachrichtung bei 5.000–10.000 Euro monatlich; eine Absicherung von 70 % entspricht 3.500–7.000 Euro monatlich (117–233 Euro täglich). Bei Vorerkrankungen in der Lebensmitte kann ein Wechsel des Anbieters schwierig werden; daher ist es sinnvoll, eine bestehende Krankentagegeld-Police nicht vorschnell zu kündigen, sondern die Leistungshöhe zu reduzieren. Ärzteversichert empfiehlt, spätestens 5 Jahre vor dem geplanten Ruhestand die Krankentagegeld-Police zu überprüfen und den Leistungsbeginn sowie die Tagessatzhöhe an den tatsächlichen Absicherungsbedarf anzupassen.

Wann gilt das nicht?

Für gesetzlich krankenversicherte Ärzte (z. B. in Teilzeit unter der PKV-Grenze) gilt das GKV-Krankengeld bis zum Rentenbeginn; ein privates Krankentagegeld ist dann nicht notwendig.

Quellen

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