Assistenzärzte sollten ihr Krankentagegeld bei 80–120 Euro täglich ab dem 43. Krankheitstag ansetzen, was 70–90 % des typischen Assistenzarzt-Nettoeinkommens von 2.500–3.500 Euro monatlich entspricht.
Hintergrund
Assistenzärzte sind während ihrer Weiterbildungszeit (5–6 Jahre je nach Fachrichtung) in der Regel nach TV-Ärzte oder TV-Ärzte/VKA vergütet, was einem Bruttoeinkommen von 4.600–6.200 Euro monatlich entspricht. Als privatärztlich Versicherte erhalten sie kein GKV-Krankengeld; nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entsteht eine Einkommenslücke, die nur durch privates Krankentagegeld geschlossen wird. Der Leistungsbeginn ab Tag 43 ist für Assistenzärzte die übliche Wahl, da die gesetzliche Lohnfortzahlung 42 Tage beträgt; wer nur kurze Karenzzeiten wählt, zahlt höhere Prämien. Junge, gesunde Assistenzärzte profitieren von günstigen Einstiegsprämien: 100 Euro täglich ab Tag 43 kostet eine 28-jährige Ärztin ca. 18–30 Euro monatlich. Mit steigendem Einkommen (Facharzt-Anpassung) sollte das Krankentagegeld erhöht werden; viele Anbieter bieten Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Ärzteversichert empfiehlt Assistenzärzten, das Krankentagegeld direkt beim Berufseinstieg abzuschließen, wenn der Gesundheitszustand optimal und die Prämien am günstigsten sind.
Wann gilt das nicht?
Gesetzlich krankenversicherte Assistenzärzte (unter der PKV-Jahresarbeitsentgeltgrenze) erhalten ab der 7. Krankheitswoche GKV-Krankengeld und benötigen kein privates Krankentagegeld. Verbeamtete Ärzte (selten in der klinischen Weiterbildung) haben Anspruch auf Beihilfe und Dienstbezüge.
Quellen
- PKV-Verband: Krankentagegeld für Ärzte
- Marburger Bund: TV-Ärzte Vergütungstabelle
- Bundesärztekammer: Einkommensschutz in der Weiterbildung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →