Chefärzte sollten ein Krankentagegeld von 200–400 Euro täglich ab dem 43. Krankheitstag absichern, da ihr Gesamteinkommen aus Festgehalt und Liquidationseinnahmen bei längerer Krankheit erheblich einbrechen kann.
Hintergrund
Chefärzte erzielen neben einem Festgehalt (meist 150.000–200.000 Euro brutto/Jahr) signifikante Einnahmen aus dem privatärztlichen Liquidationsrecht; letzteres kann 50.000–200.000 Euro jährlich ausmachen. Bei längerer Krankheit entfällt das Liquidationsrecht vollständig, während das Festgehalt nach 6 Wochen nur noch auf Basis des Chefarztvertrags weitergezahlt wird — häufig deutlich reduziert oder mit Vertragsklauseln verbunden. Da Chefärzte in der Regel privat krankenversichert sind und kein GKV-Krankengeld erhalten, ist ein hohes privates Krankentagegeld unverzichtbar. Die PKV-Versicherer begrenzen das Krankentagegeld auf das nachweisbare Nettoeinkommen; Chefärzte müssen daher ihre Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnung, Liquidationsabrechnungen) regelmäßig aktualisieren. Ärzteversichert empfiehlt Chefärzten, das Krankentagegeld jährlich an die tatsächlichen Liquidationseinnahmen anzupassen und sicherzustellen, dass das gesamte ärztliche Einkommen abgesichert ist.
Wann gilt das nicht?
Bei Chefärzten mit rein angestellter Vergütung (kein Liquidationsrecht, z. B. an kommunalen Kliniken mit vollem Anstellungsvertrag) ist das Krankentagegeld nur auf das Festgehalt auszurichten.
Quellen
- PKV-Verband: Krankentagegeld für leitende Ärzte
- Bundesärztekammer: Chefarztverträge und Liquidationsrecht
- VVG § 192: Krankentagegeld-Versicherung
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