Fachärzte sollten ein Krankentagegeld von 120–200 Euro täglich ab dem 43. Krankheitstag absichern, was 70–90 % des typischen Facharzt-Nettoeinkommens entspricht und die Einkommenslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung schließt.

Krankentagegeld für Fachärzte: Empfohlene Höhe 120–200 Euro täglich ab Tag 43. Facharzt-Bruttoeinkommen im Krankenhaus nach TV-Ärzte 6.500–9.000 Euro/Monat, Netto ca. 3.800–5.500 Euro. Niedergelassene Fachärzte: Nettoeinkommen 5.000–10.000 Euro/Monat, Tagessatz entsprechend anpassen. Monatliche Prämie für 150 Euro täglich ca. 40–80 Euro.

Hintergrund

Fachärzte in Kliniken werden nach TV-Ärzte in der Entgeltgruppe Ä2 oder Ä3 vergütet (Brutto 6.500–9.000 Euro/Monat je nach Berufserfahrung); als privat Krankenversicherte erhalten sie nach 6 Wochen Lohnfortzahlung kein GKV-Krankengeld. Niedergelassene Fachärzte haben ein deutlich höheres, aber variableres Einkommen (5.000–15.000 Euro netto monatlich, abhängig von Fachrichtung und Praxisumsatz); für sie ist das Krankentagegeld besonders wichtig, da Praxiskosten (Miete, Personal) auch bei Krankheit weiterlaufen. Das private Krankentagegeld greift nach Ablauf der Lohnfortzahlung (43. Krankheitstag) und leistet für maximal 36–72 Monate je nach Tarif. Fachärzte sollten das Krankentagegeld beim Übergang von der Klinik in die Niederlassung erhöhen, da das Einkommen und der Absicherungsbedarf steigen. Ärzteversichert empfiehlt Fachärzten, bei der Niederlassungsplanung das Krankentagegeld an das neue Einkommensniveau anzupassen und Praxiskosten separat abzusichern.

Wann gilt das nicht?

Gesetzlich krankenversicherte Fachärzte erhalten ab der 7. Krankheitswoche GKV-Krankengeld (70 % des Bruttolohns, max. 90 % Netto) und benötigen kein privates Krankentagegeld, sofern die GKV-Leistung ausreicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →