Fachärzte sollten ein Krankentagegeld von 120–200 Euro täglich ab dem 43. Krankheitstag absichern, was 70–90 % des typischen Facharzt-Nettoeinkommens entspricht und die Einkommenslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung schließt.
Hintergrund
Fachärzte in Kliniken werden nach TV-Ärzte in der Entgeltgruppe Ä2 oder Ä3 vergütet (Brutto 6.500–9.000 Euro/Monat je nach Berufserfahrung); als privat Krankenversicherte erhalten sie nach 6 Wochen Lohnfortzahlung kein GKV-Krankengeld. Niedergelassene Fachärzte haben ein deutlich höheres, aber variableres Einkommen (5.000–15.000 Euro netto monatlich, abhängig von Fachrichtung und Praxisumsatz); für sie ist das Krankentagegeld besonders wichtig, da Praxiskosten (Miete, Personal) auch bei Krankheit weiterlaufen. Das private Krankentagegeld greift nach Ablauf der Lohnfortzahlung (43. Krankheitstag) und leistet für maximal 36–72 Monate je nach Tarif. Fachärzte sollten das Krankentagegeld beim Übergang von der Klinik in die Niederlassung erhöhen, da das Einkommen und der Absicherungsbedarf steigen. Ärzteversichert empfiehlt Fachärzten, bei der Niederlassungsplanung das Krankentagegeld an das neue Einkommensniveau anzupassen und Praxiskosten separat abzusichern.
Wann gilt das nicht?
Gesetzlich krankenversicherte Fachärzte erhalten ab der 7. Krankheitswoche GKV-Krankengeld (70 % des Bruttolohns, max. 90 % Netto) und benötigen kein privates Krankentagegeld, sofern die GKV-Leistung ausreicht.
Quellen
- PKV-Verband: Krankentagegeld für Fachärzte
- Marburger Bund: Facharzt-Vergütung TV-Ärzte
- VVG § 192: Krankentagegeld-Versicherung
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