Medizinstudenten ohne regelmäßiges Einkommen benötigen in der Regel kein privates Krankentagegeld; bei regelmäßigen Nebentätigkeiten oder studentischer Beschäftigung ab 1.500 Euro monatlich kann eine Absicherung von 30–50 Euro täglich sinnvoll sein.
Hintergrund
Medizinstudenten im Vollzeitstudium haben in der Regel kein oder nur geringes Einkommen aus Nebenjobs (BAföG maximal 934 Euro/Monat 2025, Studentenjobs typisch 400–800 Euro/Monat); ein Krankentagegeld-Abschluss in dieser Phase macht wirtschaftlich kaum Sinn, da kein relevantes Einkommen zu ersetzen ist. Sinnvoll ist der frühzeitige Abschluss hingegen aus gesundheitlichen Gründen: Im Studium ist der Gesundheitszustand in der Regel optimal; wer im Studium eine Police abschließt, sichert sich günstige Prämien und muss keine Vorerkrankungen angeben, die sich später im Berufsleben häufen könnten. Studenten, die als studentische Pflegekräfte oder Sanitäter arbeiten und 1.000–2.000 Euro monatlich verdienen, können ein Krankentagegeld von 30–50 Euro täglich sinnvoll einsetzen. Die Nachversicherungsgarantie mancher Tarife ermöglicht es, das Krankentagegeld nach dem Studium ohne Gesundheitsprüfung auf 80–120 Euro täglich für den Assistenzarzt-Berufseinstieg zu erhöhen. Ärzteversichert empfiehlt Medizinstudenten, frühzeitig — spätestens im 6. Studienjahr — eine Krankentagegeld-Police mit Nachversicherungsgarantie abzuschließen.
Wann gilt das nicht?
Studierende in der Familienversicherung der GKV haben bei langer Erkrankung keinen Krankengeldanspruch; gesetzlich versicherte Studierende über 25 Jahre haben eigene GKV-Beiträge, aber keinen Krankengeldanspruch als Nichterwerbstätige.
Quellen
- PKV-Verband: Krankenversicherung für Studenten
- Bundesärztekammer: Versicherungen für Medizinstudenten
- VVG § 192: Krankentagegeld-Versicherung
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