Oberärzte sollten ein Krankentagegeld von 150–250 Euro täglich ab dem 43. Krankheitstag absichern, was 70–90 % ihres monatlichen Nettoeinkommens von typischerweise 4.500–7.500 Euro entspricht.
Hintergrund
Oberärzte werden nach TV-Ärzte in der Entgeltgruppe Ä3 oder leitende Oberärzte in Ä4 vergütet (Brutto 8.000–12.000 Euro/Monat je nach Erfahrungsstufe und Klinikgröße); als privat Krankenversicherte erhalten sie nach 6 Wochen Lohnfortzahlung kein GKV-Krankengeld. Das Einkommen von Oberärzten liegt deutlich über dem Assistenzarzt-Niveau; das Krankentagegeld sollte nach der Facharzternennung und nach Übernahme der Oberarztstelle jeweils angepasst werden, um immer 70–90 % des aktuellen Nettoeinkommens abzusichern. Leitende Oberärzte mit eigenem Liquidationsrecht (an Unikliniken oder großen Krankenhäusern) müssen dieses Zusatzeinkommen separat absichern; das Gesamttagegeld kann dann auf 250–350 Euro täglich steigen. Die Prämie für 200 Euro täglich ab Tag 43 liegt für einen 40-jährigen Oberarzt bei ca. 70–110 Euro monatlich. Ärzteversichert empfiehlt Oberärzten, das Krankentagegeld spätestens bei Übernahme einer Oberarztstelle auf den neuen Einkommenslevel anzupassen und Nachversicherungsoptionen zu nutzen.
Wann gilt das nicht?
Gesetzlich krankenversicherte Oberärzte (selten, da das Oberarzteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt) erhalten GKV-Krankengeld und benötigen kein privates Krankentagegeld.
Quellen
- PKV-Verband: Krankentagegeld für Ärzte
- Marburger Bund: Tarifvertrag TV-Ärzte Entgelttabelle
- VVG § 192: Krankentagegeld-Versicherung
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