PJ-Studenten erhalten eine Aufwandsentschädigung von 300–700 Euro monatlich und benötigen kein klassisches Krankentagegeld; ein frühzeitiger Abschluss mit niedrigem Tagessatz von 20–40 Euro ist jedoch strategisch sinnvoll, um günstige Prämien und den guten Gesundheitszustand zu sichern.
Hintergrund
Das Praktische Jahr (PJ) ist eine einjährige klinische Ausbildungsphase im letzten Studienabschnitt; PJ-Studenten erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 300–700 Euro monatlich je nach Krankenhaus — kein reguläres Gehalt und keine Lohnfortzahlung. Da kaum Einkommen zu ersetzen ist, macht ein hohes Krankentagegeld im PJ wirtschaftlich wenig Sinn. Strategisch ist der PJ-Zeitraum jedoch ideal für den Versicherungsabschluss: Der Gesundheitszustand ist in der Regel optimal, Vorerkrankungen sind selten, und die Prämien sind am günstigsten. Ein Krankentagegeld von 20–40 Euro täglich ab Tag 43 kostet unter 25-Jährige nur 5–10 Euro monatlich; viele Tarife beinhalten eine Nachversicherungsgarantie, die es erlaubt, nach dem Berufseinstieg ohne erneute Gesundheitsfragen auf 80–120 Euro täglich hochzusetzen. Ärzteversichert empfiehlt PJ-Studenten, das PJ-Jahr zu nutzen, um eine günstige Basispolice mit starker Nachversicherungsgarantie abzuschließen und sich für den Berufseinstieg als Assistenzarzt optimal zu positionieren.
Wann gilt das nicht?
PJ-Studenten, die gleichzeitig in Minijobs oder als studentische Aushilfspflegekraft tätig sind und über 520 Euro/Monat verdienen, können eine etwas höhere Absicherung von 30–50 Euro täglich in Betracht ziehen.
Quellen
- PKV-Verband: Krankentagegeld für Studenten und Berufseinsteiger
- Bundesärztekammer: Praktisches Jahr – Regelungen und Vergütung
- VVG § 192: Krankentagegeld-Versicherung
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