Ärzte im Ruhestand erhalten Kredite zu wettbewerbsfähigen Konditionen, da die Versorgungswerksrente als stabiles und planbares Einkommen gilt; die Zinssätze liegen typischerweise 0,2–0,5 Prozentpunkte über denen aktiver Ärzte, da kein Einkommenswachstum zu erwarten ist.
Hintergrund
Die ärztliche Versorgungswerksrente (durchschnittlich 3.500–5.500 Euro monatlich brutto je nach Versorgungswerk und Beitragsjahren) wird von Banken als sehr zuverlässige Einkommensquelle bewertet, da das Versorgungswerk nicht insolvenzfähig ist und die Rente lebenslang gezahlt wird. Spezialisierte Ärztekreditgeber wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) oder die Ärztebank bieten auch Ruhestandsärzten maßgeschneiderte Kreditprogramme an, die das ärztliche Versorgungswerk als Sicherheit anerkennen. Das Alter des Kreditnehmers beeinflusst die maximale Laufzeit: Banken verlangen in der Regel die vollständige Tilgung bis zum 75.–80. Lebensjahr, was die Kreditsumme im höheren Rentenalter begrenzt. Immobilienkredite bleiben das häufigste Kreditprodukt für Ruhestandsärzte, etwa für altersgerechten Umbau oder Kauf einer kleineren Wohneinheit. Ärzteversichert empfiehlt Ruhestandsärzten, bei Kreditanfragen immer mehrere Angebote einzuholen und auf die Restschuldabsicherung zu achten, da klassische Risikolebensversicherungen im Ruhestand teuer werden.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr hohem Alter (über 75 Jahre) oder bei Vorerkrankungen, die die Lebenserwartung beeinflussen, können Banken Kredite ablehnen oder nur mit Sonderbedingungen gewähren.
Quellen
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke und Altersversorgung
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Kreditlösungen für Ärzte
- BMF: Einkommensteuer im Ruhestand
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →