Ärzte in Teilzeit erhalten Kredite zu leicht erhöhten Zinssätzen von 0,3–0,8 Prozentpunkten über Vollzeitzinsen; das reduzierte Einkommen verringert die maximale Kreditsumme, aber der ärztliche Berufsbonus bleibt bei spezialisierten Ärztekreditgebern erhalten.
Hintergrund
Banken beurteilen die Kreditwürdigkeit von Teilzeitärzten primär anhand des tatsächlichen Einkommens; eine 50-%-Stelle mit einem Nettoeinkommen von 2.000–3.500 Euro monatlich ermöglicht bei einem Beleihungsauslauf von 80 % und Zinsen von 4 % einen Immobilienkredit von 180.000–280.000 Euro. Spezialisierte Ärztekreditgeber wie die apoBank berücksichtigen das Einkommenspotenzial (Full-Time-Äquivalent), was Teilzeitärzten bessere Konditionen als bei Standardbanken ermöglicht. Bei Elternteilzeit kann die Bank das zukünftige Vollzeiteinkommen nach der Elternzeit als Planungsgröße akzeptieren. Teilzeitärzte in einer Gemeinschaftspraxis oder BAG, die zusätzlich Praxisanteile besitzen, können diese als Sicherheit einbringen und bessere Zinsen erzielen. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten in Teilzeit, bei Kreditgesprächen das gesamte Einkommensbild darzustellen und geplante Rückkehr zur Vollzeit zu dokumentieren.
Wann gilt das nicht?
Geringfügig beschäftigte Ärzte (Minijob, unter 520 Euro/Monat) erhalten keine Ärztesonderkonditionen und werden wie normale Privatpersonen bewertet.
Quellen
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Ärztekredite
- KBV: Niederlassung und Finanzierung
- Bundesärztekammer: Berufsausübung und Finanzierung
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