Ärzte im Alter von 55–65 Jahren erhalten Kredite zu wettbewerbsfähigen Zinsen, aber mit kürzeren Laufzeiten; Banken begrenzen die Tilgungsdauer typischerweise so, dass der Kredit bis zum 75.–80. Lebensjahr vollständig getilgt ist.
Hintergrund
Ärzte im Alter von 55–65 Jahren haben in der Regel das Einkommenspeak ihrer Karriere erreicht (5.000–15.000 Euro Netto monatlich je nach Position); die Bonitätseinstufung ist daher in der Regel sehr gut. Die begrenzte Resterwerbszeit reduziert jedoch die maximale Kreditlaufzeit: Wer mit 60 Jahren einen Immobilienkredit aufnimmt, kann bei Tilgungspflicht bis 80 eine Laufzeit von 20 Jahren wählen; bei normalen Immobilienkrediten mit 25–30 Jahren Laufzeit sind kürzere Tilgungszeiträume nicht möglich. Ärzte, die vor dem Ruhestand eine Praxisübergabe planen, können den Praxiserlös (100.000–500.000 Euro bei gut gehenden Praxen) als erhebliches Eigenkapital einbringen und damit bessere Konditionen erzielen. Die apoBank und Ärztebanken bieten spezialisierte Übergangsfinanzierungen für die Phase der Praxisübergabe an. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten vor dem Ruhestand, Kreditaufnahme und Praxisübergabeplanung koordiniert anzugehen.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr kurzer Resterwerbszeit (unter 5 Jahren bis Ruhestand) reduziert sich die bankseits akzeptierte Kreditsumme erheblich; größere Investitionsprojekte sollten deutlich vor dem Ruhestand angestoßen werden.
Quellen
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Praxisübergabe und Finanzierung
- Bundesärztekammer: Praxisabgabe und Altersversorgung
- KBV: Praxisübergabe – Beratung und Finanzierung
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