Allgemeinmediziner erhalten bei spezialisierten Arztdarlehen in der Regel sehr gute Kreditkonditionen, weil ihre Einnahmen durch die gesetzliche Kassenzulassung kontinuierlich und gut planbar sind.
Hintergrund
In Deutschland gibt es rund 55.000 niedergelassene Allgemeinmediziner und Hausärzte. Die meisten arbeiten mit einem KV-Kassensitz, der regelmäßige Quartalszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) garantiert. Genau diese Planbarkeit schätzen Kreditgeber: Das Ausfallrisiko ist gering, weil das Honorar nicht von einzelnen Privatpatienten abhängt, sondern strukturell gesichert ist.
Typische Finanzierungsanlässe sind Praxisneugründungen, Praxisübernahmen (Kaufpreis häufig 150.000 bis 350.000 Euro) sowie Investitionen in Medizintechnik wie EKG, Langzeit-RR oder Ultraschallgeräte. Banken mit Spezialisierung auf Heilberufe, beispielsweise Apobank oder Sparkassen mit Heilberufeprogrammen, bieten Laufzeiten von 5 bis 15 Jahren und tilgungsfreie Anlaufjahre an.
Entscheidend für den Zinssatz sind neben der Bonität auch der vorhandene Eigenkapitalanteil (empfohlen: mindestens 10–20 % der Investitionssumme), der aktuelle Umsatz der Praxis sowie bestehende Absicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Ärzteversichert finden Allgemeinmediziner passende Absicherungsbausteine, die Kreditgeber als zusätzliche Sicherheit akzeptieren.
Wann gilt das nicht?
Schlechtere Konditionen oder Ablehnungen sind möglich, wenn der Allgemeinmediziner noch in der Weiterbildung ist und keinen eigenen Kassensitz besitzt, wenn die Praxis hohe Vorlaufverluste ausweist oder wenn keine ausreichende BU-Absicherung besteht. Auch reine Privatpraxen ohne KV-Bindung werden von manchen Banken zurückhaltender bewertet, da Einnahmen stärker schwanken können.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Honorargrundlagen und Zulassungsrecht
- Bundesärztekammer: Ärztestatistik und Niederlassungsberatung
- Bundesministerium für Gesundheit: Sicherstellung der ambulanten Versorgung
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