Anästhesisten erhalten aufgrund ihres hohen Einkommens sehr gute Kreditkonditionen mit Zinssätzen 0,4–0,8 Prozentpunkte unter dem Marktstandard; für Praxisgründungen als Belegarzt oder in ambulanten Anästhesiezentren sind Kredite bis 400.000 Euro zu Vorzugskonditionen verfügbar.
Hintergrund
Anästhesisten gehören zu den bestbezahlten Fachärzte im deutschen Krankenhausbetrieb; nach TV-Ärzte Ä3 verdienen sie 8.000–11.000 Euro brutto monatlich, leitende Anästhesisten als Chefärzte 180.000–300.000 Euro brutto jährlich. Die häufigen Bereitschaftsdienstvergütungen und Rufbereitschaftszulagen erhöhen das Bruttoeinkommen um 10–20 %. Für Anästhesisten, die sich ambulant niederlassen wollen (z. B. als Beleganästhesisten für ambulante OP-Zentren oder in einer Schmerzpraxis), bieten Ärztekreditgeber spezialisierte Finanzierungspakete: Praxisausstattung (Narkosegeräte, Monitoring: 50.000–150.000 Euro), Mietgarantiekosten und Betriebsmittelkredit (30.000–80.000 Euro). Die apoBank kennt die Besonderheiten der anästhesiologischen ambulanten Tätigkeit und berücksichtigt das Einkommensprofil korrekt. Ärzteversichert empfiehlt Anästhesisten, die eine Niederlassung planen, frühzeitig die genaue Betreiberstruktur (Einzelpraxis, Kooperation, MVZ) zu klären, da dies die Finanzierungsform beeinflusst.
Wann gilt das nicht?
Rein klinisch tätige Anästhesisten ohne Niederlassungspläne benötigen keinen Praxiskredit; für Privatkredite (Immobilien, KFZ) gelten die allgemeinen Ärzte-Sonderkonditionen.
Quellen
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Niederlassungskredit Anästhesie
- Bundesärztekammer: Anästhesiologie und Niederlassung
- KfW: ERP-Gründerkredit Freiberufler
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