Arbeitsmediziner erhalten bei spezialisierten Ärztekreditgebern Sonderkonditionen mit Zinssätzen 0,3–0,7 Prozentpunkte unter dem Marktstandard; stabile langfristige Unternehmensbetreuungsverträge als Betriebsarzt verbessern die Bonitätseinstufung gegenüber anderen niedergelassenen Ärzten.
Hintergrund
Arbeitsmediziner arbeiten überwiegend in überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Diensten (OAMAD) oder als angestellte Betriebsärzte in Unternehmen; das Einkommen ist in der Regel stabil und planbar. Selbstständige Arbeitsmediziner mit eigener Praxis und langfristigen Unternehmensbetreuungsverträgen (ASiG-Pflicht für Betriebe ab 10 Mitarbeitern) haben besonders gut planbare Einnahmen, da Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Betriebsärzte zu bestellen. Für die Gründung eines arbeitsmedizinischen Zentrums sind Investitionen in Untersuchungsgeräte (Audiometrie, Spirometrie, EKG: 15.000–50.000 Euro), Praxisausstattung und gegebenenfalls Fahrzeuge notwendig; Finanzierungen bis 400.000 Euro sind bei apoBank zu Ärztesonderkonditionen möglich. Die Kombination aus stabilem Einkommen und planungssicheren Unternehmensverträgen wird von Banken positiv bewertet. Ärzteversichert empfiehlt Arbeitsmedizinern, bei Kreditgesprächen die laufenden Betreuungsverträge als Einkommenssicherheit vorzulegen.
Wann gilt das nicht?
Arbeitsmediziner mit ausschließlich kurzfristigen Honoraraufträgen ohne Langzeitverträge erhalten möglicherweise keine optimalen Konditionen, da das Einkommen als schwankend bewertet wird.
Quellen
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Ärztekredite Fachrichtungen
- Bundesärztekammer: Arbeitsmedizin und Betriebsarzt
- KfW: ERP-Gründerkredit Freiberufler
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