Augenärzte erhalten bei spezialisierten Ärztekreditgebern Vorzugskonditionen mit Zinssätzen 0,4–0,8 Prozentpunkte unter dem Marktstandard; für Geräteintensivpraxen mit Laser-Einheiten und OCT-Systemen sind Finanzierungen bis 800.000 Euro verfügbar.
Hintergrund
Augenarztpraxen sind ausgesprochen geräteintensiv; ein modernes ophthalmologisches OCT-System kostet 50.000–80.000 Euro, ein Excimer-Laser für Laserkorrekturbehandlungen 200.000–500.000 Euro. Augenärzte mit Laserkorrekturangeboten erzielen hohe Privatpatientenumsätze (LASIK-Behandlung: 800–1.500 Euro pro Auge), was das Einkommensprofil attraktiv macht. Die apoBank und spezialisierte Ärztekreditgeber bieten Kombinationspakete aus Praxiserwerb (150.000–400.000 Euro) und Geräteausstattung (150.000–400.000 Euro) an; Leasing-Modelle für teure Lasergeräte schonen die Liquidität. Augenärzte haben aufgrund hoher Privatpatientenanteile häufig überdurchschnittliche Einkommen (niedergelassener Augenarzt: 150.000–300.000 Euro brutto/Jahr), was die Kreditbonität stärkt. Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten, Kauf- und Leasingoptionen für teure Geräte sorgfältig zu vergleichen, da die steuerliche Behandlung unterschiedlich ist.
Wann gilt das nicht?
Rein kassenärztlich tätige Augenärzte ohne Laserkorrekturangebot haben niedrigere Einkommen und entsprechend begrenztere Kreditsummen als privatärztlich tätige Kollegen.
Quellen
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Gerätekredit und Praxisfinanzierung
- KBV: Augenarzt-Niederlassung und Finanzierung
- KfW: ERP-Gründerkredit Freiberufler
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