Chirurgen erhalten aufgrund ihres hohen Einkommens exzellente Kreditkonditionen mit Zinssätzen 0,4–0,9 Prozentpunkte unter dem allgemeinen Marktstandard; für Belegarztzulassungen und ambulante OP-Zentren bieten Ärztekreditgeber Finanzierungen bis 600.000 Euro.
Hintergrund
Chirurgen sind in der Klinik hoch gefragt und haben stabile Beschäftigungsperspektiven; niedergelassene Chirurgen mit Belegarzt-Zulassung nach § 121 SGB V erzielen attraktive Einkommen aus privatärztlicher Tätigkeit. Ambulante chirurgische Tageskliniken und OP-Zentren erfordern Investitionen in OP-Ausrüstung (200.000–600.000 Euro), Sterilisationstechnik und Räumlichkeiten; die apoBank bietet hierfür maßgeschneiderte Finanzierungspakete an. Chirurgen in Belegarztverhältnissen haben planbare Privateinnahmen, die von Banken als sicheres Einkommen bewertet werden; die Kreditbonität ist entsprechend gut. Für die Finanzierung von Laparoskopie-Türmen und Operationsrobotern (Da Vinci: 1–2 Millionen Euro) sind Leasingmodelle üblich, die die Bilanz schonen. Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen, für die Niederlassung oder Praxisgründung auf eine Kombination aus Eigenkapital, apoBank-Kredit und KfW-Förderung zu setzen.
Wann gilt das nicht?
Chirurgen in der Weiterbildung ohne Kassenzulassung erhalten keine Praxiskredite; eine Kassenarztzulassung ist Voraussetzung für die meisten Praxisfinanzierungen.
Quellen
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Chirurgie-Praxisfinanzierung
- KBV: Belegarzt und ambulantes Operieren
- KfW: ERP-Gründerkredit für Freiberufler
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