Fachärzte erhalten bei spezialisierten Ärztekreditgebern Zinssätze von 0,3–0,7 Prozentpunkte unter dem allgemeinen Marktstandard; bei gutem Bonitätsprofil sind Immobilienkredite bis 600.000 Euro mit einem Beleihungsauslauf von 85 % möglich.
Hintergrund
Mit der Facharzternennung steigt das Einkommen signifikant; Klinikfachärzte nach TV-Ärzte Ä2/Ä3 verdienen 6.500–9.000 Euro brutto monatlich, niedergelassene Fachärzte oft 8.000–15.000 Euro brutto. Dieser Einkommenssprung verbessert die Bonität deutlich und ermöglicht höhere Kreditsummen. Für die Niederlassung nach der Facharztanerkennung bieten die apoBank und andere Ärztekreditgeber spezielle Praxisgründungs- und Praxisübernahmekonzepte an: Praxiserwerb (100.000–500.000 Euro), Umbau und Ausstattung (50.000–200.000 Euro) und Betriebsmittelkredit für die Anlaufphase (20.000–50.000 Euro) werden oft in einem gebündelten Niederlassungspaket finanziert. Die Tilgungsfreiheit in den ersten 2–3 Jahren nach Praxisgründung ist bei Ärztekreditgebern oft Standard, da die Praxis erst hochlaufen muss. Ärzteversichert empfiehlt Fachärzten, bei Niederlassungsplänen 12–18 Monate im Voraus mit einer Ärztespezialbank Kontakt aufzunehmen.
Wann gilt das nicht?
Fachärzte mit befristetem Arbeitsvertrag oder in der Elternzeit erhalten möglicherweise keine Sonderkonditionen; ein stabiles, unbefristetes Arbeitsverhältnis ist Grundvoraussetzung.
Quellen
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Niederlassungsfinanzierung
- KBV: Niederlassung – Finanzierung und Beratung
- KfW: Gründerkredit für Freiberufler
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