Gynäkologen erhalten bei spezialisierten Ärztekreditgebern Vorzugskonditionen mit Zinssätzen 0,4–0,8 Prozentpunkte unter dem Marktstandard; für Praxisgründungen mit Ultraschall, Kolposkopie und ambulanten gynäkologischen Eingriffen sind Finanzierungen bis 500.000 Euro verfügbar.

Kreditkonditionen für Gynäkologen: Zinsen 0,4–0,8 % unter Markt. Typische Gerätekosten: hochwertiges Ultraschallsystem 30.000–80.000 Euro, Kolposkop 15.000–30.000 Euro, 3D-/4D-Ultraschall 40.000–100.000 Euro. Praxisgesamtfinanzierung 150.000–500.000 Euro. Einkommen niedergelassener Gynäkologe: 120.000–250.000 Euro brutto/Jahr.

Hintergrund

Gynäkologische Praxen haben einen hohen Anteil an Privatleistungen (IGeL: 20–30 % des Umsatzes); Ultraschall-IGeL (3D/4D-Schwangerschaftsultraschall, Mammasonographie), Venenbehandlungen und Inkontinenztherapie erhöhen das Privatumsatzpotenzial erheblich. Ein modernes gynäkologisches Ultraschallsystem mit Vaginalschallkopf und Farbdoppler kostet 30.000–80.000 Euro; der 3D/4D-Ultraschall für Schwangere kommt on top (40.000–100.000 Euro). Niedergelassene Gynäkologen mit Belegarzt-Zulassung für ambulante gynäkologische Eingriffe (Laparoskopie, Konisation) erzielen höhere Einkommen und erhalten entsprechend bessere Kreditkonditionen. Die apoBank bietet Gynäkologen spezialisierte Finanzierungspakete, die Praxiserwerb, Geräteausstattung und Umbau kombinieren. Ärzteversichert empfiehlt Gynäkologen, beim Kreditgespräch IGeL-Umsätze transparent auszuweisen.

Wann gilt das nicht?

Gynäkologen ohne Belegarzt-Zulassung und ausschließlich GKV-Tätigkeit erhalten zwar Ärztesonderkonditionen, aber begrenztere Kreditsummen aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus.

Quellen

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