Gynäkologen erhalten bei spezialisierten Ärztekreditgebern Vorzugskonditionen mit Zinssätzen 0,4–0,8 Prozentpunkte unter dem Marktstandard; für Praxisgründungen mit Ultraschall, Kolposkopie und ambulanten gynäkologischen Eingriffen sind Finanzierungen bis 500.000 Euro verfügbar.
Hintergrund
Gynäkologische Praxen haben einen hohen Anteil an Privatleistungen (IGeL: 20–30 % des Umsatzes); Ultraschall-IGeL (3D/4D-Schwangerschaftsultraschall, Mammasonographie), Venenbehandlungen und Inkontinenztherapie erhöhen das Privatumsatzpotenzial erheblich. Ein modernes gynäkologisches Ultraschallsystem mit Vaginalschallkopf und Farbdoppler kostet 30.000–80.000 Euro; der 3D/4D-Ultraschall für Schwangere kommt on top (40.000–100.000 Euro). Niedergelassene Gynäkologen mit Belegarzt-Zulassung für ambulante gynäkologische Eingriffe (Laparoskopie, Konisation) erzielen höhere Einkommen und erhalten entsprechend bessere Kreditkonditionen. Die apoBank bietet Gynäkologen spezialisierte Finanzierungspakete, die Praxiserwerb, Geräteausstattung und Umbau kombinieren. Ärzteversichert empfiehlt Gynäkologen, beim Kreditgespräch IGeL-Umsätze transparent auszuweisen.
Wann gilt das nicht?
Gynäkologen ohne Belegarzt-Zulassung und ausschließlich GKV-Tätigkeit erhalten zwar Ärztesonderkonditionen, aber begrenztere Kreditsummen aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus.
Quellen
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Gynäkologie-Praxisfinanzierung
- KBV: Gynäkologie und IGeL-Leistungen
- KfW: ERP-Gründerkredit Freiberufler
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →