HNO-Ärzte erhalten bei spezialisierten Ärztekreditgebern Vorzugskonditionen mit Zinssätzen 0,4–0,8 Prozentpunkte unter dem Marktstandard; für Audiologie-Ausstattung, Endoskopie und ambulante HNO-Eingriffe sind Finanzierungen bis 500.000 Euro verfügbar.
Hintergrund
HNO-Arztpraxen sind geräteintensiv mit audiologischer und endoskopischer Ausstattung; ein vollständig ausgestatteter HNO-Arbeitsplatz mit Audiometrie-Suite, Endoskopie-Einheit und Behandlungseinheit kostet 80.000–150.000 Euro. Ambulante HNO-Eingriffe (Paukenröhrchen, Polypektomie, Tonsillenoperation) nach § 115b SGB V ermöglichen zusätzliche Einnahmen; Belegarzt-Vereinbarungen erhöhen das Einkommenspotenzial. HNO-Ärzte bieten häufig Hörtest-IGeL und Schwindel-Diagnostik als Privatleistungen an (je 50–150 Euro), was den Privatumsatzanteil erhöht. Für das digitale Audiometrie-Kabinett mit Soundkammer entstehen Umbaukosten von 20.000–50.000 Euro, die über apoBank-Praxiskredite finanziert werden können. Ärzteversichert empfiehlt HNO-Ärzten, Ausstattungskredit und Praxiserwerb in einem Gesamtpaket zu finanzieren.
Wann gilt das nicht?
HNO-Ärzte in rein angestellter Position in einer Gemeinschaftspraxis oder als MVZ-Angestellte haben keinen eigenen Praxisfinanzierungsbedarf.
Quellen
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: HNO-Praxisfinanzierung
- KBV: HNO und ambulante Operationen
- KfW: ERP-Gründerkredit für Freiberufler
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