Kinderärzte erhalten für Praxisdarlehen überdurchschnittlich gute Konditionen, da ihr Patientenstamm strukturell stabil ist und KV-Honorare regelmäßige Einnahmen sichern.

Niedergelassene Kinder- und Jugendärzte können bei Heilberufekrediten mit Effektivzinsen ab ca. 3,5 bis 4,5 % p. a. rechnen – vorausgesetzt, ein Kassensitz besteht und die Praxis ist wirtschaftlich gesund.

Hintergrund

In Deutschland sind laut KBV-Statistik knapp 7.000 Kinder- und Jugendärzte niedergelassen. Der Fachkräftemangel in der Pädiatrie hat dazu geführt, dass Kassensitze in vielen Regionen begehrt sind und entsprechend bewertet werden. Für Banken bedeutet ein bestehender Kassensitz planbare Quartalsumsätze und ein überschaubares Kreditausfallrisiko.

Typische Finanzierungsvorhaben umfassen die Praxisübernahme (Kaufpreis häufig zwischen 100.000 und 250.000 Euro, je nach Patientenstamm und Ausstattung), Umbaumaßnahmen für barrierefreie Kinderpraxen sowie Investitionen in Impfkühlsysteme und Diagnosegeräte. Spezialisierte Heilberufebanken ermöglichen Laufzeiten bis zu 15 Jahren sowie tilgungsfreie Startphasen von bis zu 2 Jahren.

Neben dem Zins spielt die Absicherung eine wichtige Rolle: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die das Darlehen im Ernstfall absichert, wird von vielen Banken als wertvolle Sicherheit eingestuft. Ärzteversichert unterstützt bei der passenden BU-Auswahl für Pädiater.

Wann gilt das nicht?

Schlechtere Bedingungen entstehen bei Angestelltenverhältnissen ohne eigenen Kassensitz, bei fehlender BU-Absicherung oder bei negativen Betriebsergebnissen in den letzten zwei Jahren. Auch Berufseinsteiger direkt nach der Facharztanerkennung erhalten teils Zinsaufschläge, da noch kein Praxistrack-Record vorliegt.

Quellen

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