Neurologen erhalten für Praxisdarlehen grundsätzlich gute Konditionen, weil die Fachrichtung geringe Niederlassungsdichte und überdurchschnittliche Honorare kombiniert.
Hintergrund
Laut KBV sind in Deutschland rund 3.200 Neurologen niedergelassen. Die vergleichsweise geringe Dichte führt dazu, dass bestehende Kassensitze einen erheblichen wirtschaftlichen Wert haben, den Banken bei der Besicherung berücksichtigen. Neurologische Praxen haben häufig höhere Investitionsbedarfe als hausärztliche Praxen: EEG-Geräte, EMG-Systeme und ergänzende Diagnosetechnik kosten schnell 50.000 bis 150.000 Euro.
Für Praxisgründungen oder -übernahmen ist ein Kreditbedarf von 200.000 bis 500.000 Euro nicht ungewöhnlich. Kreditinstitute mit Heilberufe-Spezialisierung bewerten Neurologen aufgrund ihrer spezialisierten Ausbildung, der langen Facharztkarriere und der begrenzten Konkurrenz positiv. Tilgungsfreie Startphasen von einem bis zwei Jahren sind bei Praxisneugründungen üblich.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine solide BU-Absicherung für Neurologen besonders wichtig ist, da Hände und Kognition zentrale Berufswerkzeuge sind – und beides direkt die Kreditwürdigkeit absichert.
Wann gilt das nicht?
Bei Neurologen ohne KV-Zulassung, etwa in reiner Privatpraxis oder im Angestelltenverhältnis, sind Konditionen individuell zu verhandeln. Auch hohe Vorverbindlichkeiten durch Studiumskredite oder fehlende Eigenkapitalquote können den Zinssatz erhöhen.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Niederlassungsstatistik Neurologie
- Bundesärztekammer: Facharztweiterbildung Neurologie
- Bundesministerium für Gesundheit: Ambulante neurologische Versorgung
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