Niedergelassene Ärzte erhalten bei spezialisierten Ärztekreditgebern die besten verfügbaren Konditionen für Praxisfinanzierungen; Zinssätze liegen bis zu 1 Prozentpunkt unter dem allgemeinen Markt, und tilgungsfreie Anlaufphasen von 2–3 Jahren sind Standard.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte sind Hauptzielgruppe der apoBank und anderer Ärztespezialbanken; die Finanzierung umfasst typischerweise Praxiserwerb oder -gründung (100.000–600.000 Euro), Umbau und Ausstattung (50.000–200.000 Euro) und einen Betriebsmittelkredit für die Anlaufphase (20.000–50.000 Euro). Die Kreditausfallrate niedergelassener Ärzte liegt historisch unter 0,5 %, was Banken ermöglicht, deutlich günstigere Zinsen als für andere Selbstständige anzubieten. Für die Geräteausstattung (MRT, CT, Laborausstattung) bieten apoBank und Gerätehersteller spezialisierte Leasingmodelle an, die den Liquiditätsbedarf schonen. Nach 5–7 Jahren erfolgreicher Praxis können Erweiterungskredite für Zweigstellen oder Praxisübernahmen auf der Basis der etablierten Bankbeziehung zu Premium-Konditionen aufgenommen werden. Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten, eine langfristige Bankpartnerschaft mit einer Ärztespezialbank aufzubauen, die die branchenspezifischen Besonderheiten (KV-Quartalsabrechnung, Liquiditätsschwankungen) kennt.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit dauerhaft negativem Betriebsergebnis oder Ärzte mit laufenden Insolvenzverfahren erhalten trotz des ärztlichen Berufsbonus keine Sonderkonditionen.
Quellen
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Niederlassungsfinanzierung Ärzte
- KBV: Praxisfinanzierung und Betriebswirtschaft
- KfW: ERP-Gründerkredit für Freiberufler
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