Notfallmediziner erhalten als Kreditnehmer solide Konditionen, sind aber meist klinisch angestellt und haben daher weniger typische Praxisfinanzierungsbedarfe als niedergelassene Fachärzte.

Notfallmediziner mit unbefristetem Anstellungsvertrag am Krankenhaus erhalten Privatkredite und Immobiliendarlehen zu marktüblichen Konditionen ab etwa 3,8 % p. a. – der ärztliche Berufsstand wirkt sich positiv auf die Bonität aus.

Hintergrund

Die Notfallmedizin ist in Deutschland keine eigenständige Facharztbezeichnung, sondern eine Zusatzbezeichnung, die häufig von Internisten, Anästhesisten oder Chirurgen erworben wird. Rund 20.000 Ärzte haben laut Bundesärztekammer diese Zusatzqualifikation. Da Notfallmediziner primär stationär oder in zentralen Notaufnahmen tätig sind, entfällt das klassische Praxisfinanzierungsmodell.

Für Immobilienkredite oder private Investitionsdarlehen werden Notfallmediziner ähnlich wie andere Fachärzte mit gesichertem Anstellungsverhältnis bewertet. Das Bruttojahresgehalt eines Facharztes in der Notaufnahme liegt je nach Tarif und Dienstalter zwischen 80.000 und 130.000 Euro brutto. Banken werten ärztliche Berufsabschlüsse grundsätzlich als positives Bonitätssignal.

Wer als Notfallmediziner eine eigene Praxis oder ein MVZ gründen möchte, kann mit Heilberufeprogrammen arbeiten; dann gelten ähnliche Konditionen wie für andere Fachärzte. Ärzteversichert berät zur passenden Absicherung im Rahmen solcher Finanzierungsvorhaben.

Wann gilt das nicht?

Bei befristeten Verträgen, etwa in der Weiterbildungsphase, bewerten Banken die Einkommensstabilität geringer. Freiberuflich tätige Notärzte im Rettungsdienst ohne festes Anstellungsverhältnis müssen Einnahmenachweise der letzten drei Jahre vorlegen und erhalten teils schlechtere Konditionen.

Quellen

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