Orthopäden und Unfallchirurgen erhalten für Praxisdarlehen sehr attraktive Kreditkonditionen, weil ihre Praxen gut ausgelastet sind und die Fachrichtung überdurchschnittliche Einnahmen erzielt.
Hintergrund
Rund 7.400 Orthopäden und Unfallchirurgen sind laut KBV in Deutschland niedergelassen. Die Fachrichtung profitiert von einer dauerhaft hohen Nachfrage durch demografischen Wandel, Sportverletzungen und Verschleißerkrankungen. Praxen mit konservativem und operativem Behandlungsspektrum erzielen überdurchschnittliche Jahresumsätze.
Typische Investitionsanlässe sind Ultraschallgeräte für muskuloskelettale Diagnostik (10.000 bis 30.000 Euro), Röntgenanlagen, ambulante OP-Einheiten oder komplette Praxisübernahmen. Letztere werden am Markt teils mit Goodwills zwischen 200.000 und 500.000 Euro gehandelt, was entsprechende Finanzierungsvolumina bedingt. Heilberufekredite mit Laufzeiten bis 12 Jahre sind für diese Summen üblich.
Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden eine BU-Absicherung, die explizit die manuelle Berufsausübung schützt, da Fingerfertigkeits- oder Wirbelsäulenschäden die Operationsfähigkeit direkt beeinflussen können.
Wann gilt das nicht?
Reine Sportmediziner ohne orthopädische Kassenzulassung oder Orthopäden in Gemeinschaftspraxen als Juniorpartner haben unterschiedliche Bewertungsvoraussetzungen. Auch hohe Verbindlichkeiten aus früheren Investitionen können den Spielraum für neue Kredite einschränken.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Fachgruppe Orthopädie und Unfallchirurgie
- Bundesärztekammer: Weiterbildungsordnung Orthopädie
- Bundesministerium für Gesundheit: Ambulante orthopädische Versorgung
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