Palliativmediziner erhalten als Ärzte mit gesichertem Anstellungsverhältnis gute Standardkonditionen, haben aber in der Regel keinen spezifischen Praxisfinanzierungsbedarf, da die Fachrichtung überwiegend stationär organisiert ist.
Hintergrund
Palliativmedizin ist in Deutschland eine Zusatzweiterbildung, die von rund 12.000 Ärzten erworben wurde. Die palliative Versorgung erfolgt überwiegend stationär auf Palliativstationen, in Hospizen oder ambulant im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). SAPV-Teams werden nach § 37b SGB V vergütet und sind meist als gemeinnützige Träger organisiert.
Da die meisten Palliativmediziner angestellt sind, stehen für sie weniger Praxiskredite als klassische Darlehensprodukte für Privatpersonen im Vordergrund. Ihr Bruttojahresgehalt liegt typischerweise zwischen 75.000 und 110.000 Euro, je nach Träger und Erfahrung. Banken werten den Arztberuf allgemein als stabiles Einkommenszeichen positiv.
Für die wenigen niedergelassenen Hausärzte mit palliativmedizinischer Zusatzweiterbildung gelten dieselben Konditionen wie für Allgemeinmediziner allgemein. Ärzteversichert berät auch für diesen Personenkreis zu passendem Versicherungsschutz und Finanzierungsfragen.
Wann gilt das nicht?
Wer ausschließlich ehrenamtlich oder über gemeinnützige Träger tätig ist, ohne festes Gehalt, hat eine deutlich schwächere Ausgangslage für Kreditanträge. Befristete Projektanstellungen oder Honorarverträge werden von Banken kritischer bewertet.
Quellen
- Bundesärztekammer: Zusatzweiterbildung Palliativmedizin
- SGB V § 37b: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
- Bundesministerium für Gesundheit: Hospiz- und Palliativversorgung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →