PJ-Studenten befinden sich noch im Studium und erhalten keine ärztlichen Sonderkonditionen; verfügbar sind KfW-Studienkredit (bis 650 Euro/Monat) und Bildungskredite — nach Approbation verbessern sich die Konditionen sofort auf Assistenzarzt-Niveau.
Hintergrund
Das Praktische Jahr (PJ) ist die letzte Phase des Medizinstudiums (1 Jahr, 3 Tertiale); PJ-Studenten sind noch keine Ärzte und haben noch keine Approbation, daher gelten keine ärztlichen Sonderkonditionen. Die Aufwandsentschädigung von 300–700 Euro monatlich reicht nicht für relevante Kreditaufnahmen. Für größere Anschaffungen (Auto, kurzfristige Umzugskosten) stehen KfW-Bildungskredite (bis 7.200 Euro einmalig) oder der allgemeine KfW-Studienkredit zur Verfügung. Die apoBank bietet PJ-Studenten bereits kostenlose Konten und erste Beratungsleistungen an, um die Bankbeziehung aufzubauen — nach Approbation können diese Studenten dann sofort in das Ärztekundensegment übernommen werden. Der Zeitpunkt des ersten Assistenzarzt-Arbeitsvertrags ist der entscheidende Schwellenwert: Ab diesem Moment öffnen sich alle ärztlichen Kreditkonditionen. Ärzteversichert empfiehlt PJ-Studenten, bereits im PJ eine Bankbeziehung zur apoBank aufzubauen.
Wann gilt das nicht?
Wer nach dem PJ keine Approbation erhält (z. B. durch Nicht-Bestehen des Staatsexamens) oder keinen Assistenzarzt-Vertrag abschließt, erhält auch weiterhin keine ärztlichen Sonderkonditionen.
Quellen
- KfW: Studienkredit und Bildungskredit
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Studenten und PJ
- Bundesärztekammer: Approbation und Berufseinstieg
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