Rechtsmediziner erhalten als Ärzte mit gesichertem Staatsdienst oder Universitätsanstellung sehr gute Kreditkonditionen für private Darlehen, auch wenn ein klassischer Praxisfinanzierungsbedarf kaum besteht.
Hintergrund
Die Rechtsmedizin ist eines der kleinsten medizinischen Fachgebiete in Deutschland: Laut Bundesärztekammer gibt es bundesweit nur etwa 250 bis 300 Rechtsmediziner. Die überwiegende Mehrheit arbeitet an den rund 40 rechtsmedizinischen Instituten der deutschen Universitätskliniken oder in staatlichen forensischen Einrichtungen.
Da Rechtsmediziner kaum eigenständige Praxen betreiben, entfällt das typische Praxisfinanzierungsmodell vollständig. Im Vordergrund stehen für sie private Finanzierungsvorhaben wie Immobilienerwerb, Fahrzeugfinanzierung oder Investitionen in Forschungsinfrastruktur. Der staatliche oder universitäre Arbeitgeber mit Tarifbindung (TV-Ärzte oder TV-L) sorgt für planbare Einnahmen, die Banken als sehr sicheres Fundament bewerten.
Ärzteversichert bietet auch für Rechtsmediziner maßgeschneiderte Absicherungskonzepte an, insbesondere zur Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos im öffentlichen Dienst.
Wann gilt das nicht?
Bei wissenschaftlichen Mitarbeitern mit befristeten Projektverträgen ist die Einkommenssicherheit eingeschränkt, was zu höheren Zinsen oder Kreditablehnungen führen kann. Gutachterlich tätige Rechtsmediziner auf Honorarbasis müssen Einnahmenachweise über mindestens zwei bis drei Jahre erbringen.
Quellen
- Bundesärztekammer: Facharztweiterbildung Rechtsmedizin
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Ärztliche Fachgruppen
- Bundesministerium für Gesundheit: Forensische Medizin und Begutachtung
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