Unfallchirurgen erhalten als approbierte Ärzte bei vielen Banken und Sparkassen besonders günstige Heilberufler-Kreditkonditionen, die deutlich unter dem allgemeinen Marktdurchschnitt liegen.
Hintergrund
Spezialbanken wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) oder die Deutsche Ärztebank sind auf Heilberufler ausgerichtet und vergeben Investitionskredite für Praxisgründung, Praxisübernahme oder Umbaumaßnahmen zu Sonderkonditionen. Als Richtwert gilt: Bei einem Investitionskredit über 200.000 € mit 10-jähriger Laufzeit liegt der effektive Jahreszins für Ärzte oft 0,5–1,0 Prozentpunkte unter dem marktüblichen Satz für Gewerbetreibende. Tilgungsfreie Anlaufzeiten von bis zu 2 Jahren sind in der Unfallchirurgie, wo Praxisausstattung (z. B. Röntgengerät, OP-Ausstattung) hohe Anfangsinvestitionen verursacht, häufig verhandelbar. Öffentliche Förderprogramme der KfW (z. B. ERP-Gründerkredit) können zusätzlich mit Bankdarlehen kombiniert werden und senken die Gesamtzinsbelastung weiter.
Bei Ärzteversichert informieren wir Unfallchirurgen auch darüber, wie die Wahl des Finanzierungsmodells die spätere Absicherung der Praxis beeinflusst – etwa im Hinblick auf Restschuldversicherung oder Berufsunfähigkeitsschutz.
Wann gilt das nicht?
Günstige Heilberuflerkredite setzen in der Regel eine gültige Approbation und eine hauptberufliche ärztliche Tätigkeit voraus. Wer als angestellter Unfallchirurg im Krankenhaus tätig ist und keine Niederlassung plant, erhält keine Praxisfinanzierungskredite. Auch bei schlechter SCHUFA-Auskunft oder bestehenden Schulden gelten die Sonderkonditionen nicht uneingeschränkt. Fachärzte in der Gründungsphase ohne gesicherte Umsatzprognose müssen teils Bürgschaften beibringen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Arztpraxis
- KBV – Praxisgründung und Niederlassung
- BMF – KfW-Förderprogramme für Heilberufe
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