Zahnärzte zählen neben Humanmedizinern zu den bevorzugten Heilberufler-Kunden vieler Banken und erhalten beim Praxiskredit besonders günstige Konditionen, die maßgeblich durch die hohe Einkommensstabilität der Berufsgruppe begründet werden.
Hintergrund
Die Erstausstattung einer Zahnarztpraxis (Behandlungsstühle, Röntgenanlage, Sterilisationsgeräte, IT-Infrastruktur) kostet typischerweise zwischen 200.000 € und 400.000 €. Für Übernahmen etablierter Praxen mit hohem Patientenstamm sind Finanzierungen bis über 1 Mio. € üblich. Heilberufler-Spezialbanken wie apoBank und Deutsche Ärztebank bieten Investitionskredite mit tilgungsfreien Anlaufzeiten von bis zu 3 Jahren, sodass Zahnärzte in der Anlaufphase nur Zinsen zahlen. KfW-Programme (ERP-Gründerkredit) ergänzen die Bankfinanzierung und können die Effektivverzinsung auf unter 3 % senken. Wichtig: Die Kassenzulassung (GKV-Zulassung) erhöht die Bonität erheblich, da sie einen stabilen Grundumsatz sichert.
Bei Ärzteversichert raten wir Zahnärzten, neben dem Kredit auch eine Praxis-Ausfallversicherung zu prüfen, die bei krankheitsbedingtem Ausfall die laufenden Kreditraten absichert.
Wann gilt das nicht?
Heilberuflerkredite setzen die Approbation als Zahnarzt voraus. Rein ästhetische Zahnarztpraxen ohne GKV-Zulassung werden von manchen Banken kritischer bewertet. Bei negativer SCHUFA oder bestehenden Schulden gelten die Vorzugskonditionen nicht. Auch Studenten der Zahnmedizin ohne abgeschlossenes Staatsexamen haben keinen Zugang.
Quellen
- Bundesärztekammer – Wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Arztpraxis
- KBV – Praxisgründung und Niederlassung
- BMF – KfW-Förderprogramme für Heilberufe
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