Allgemeinmediziner haben als niedergelassene Ärzte Zugang zu medizinischen Geräte-Leasing-Programmen und Fahrzeugleasing mit attraktiven Steuervorteilen.
Hintergrund
In einer Hausarztpraxis fallen regelmäßig Investitionen in diagnostische Geräte an: Ein stationäres Ultraschallgerät kostet zwischen 15.000 € und 50.000 €, eine Spirometrie-Einheit ab 2.000 €, Praxis-EDV-Systeme mit Serverinfrastruktur 5.000–20.000 €. Leasing schont die Liquidität, da keine hohen Einmalzahlungen nötig sind. Beim Operationsleasing (auch „Full-Pay-out-Leasing") übernimmt der Arzt nach Ablauf der Laufzeit (üblicherweise 36–60 Monate) das Gerät für einen symbolischen Restwert oder gibt es zurück. Beim Finanzierungsleasing wird der Restwert am Ende zur Übernahme kalkuliert. Heilberufler-Leasinggesellschaften bieten speziell für Ärzte Raten ab ca. 200 € monatlich für Einstiegsgeräte an, ohne Eigenkapital.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass beim Geräte-Leasing auch der Versicherungsschutz für das geleaste Gerät (Elektronikversicherung, Betriebsunterbrechung) mitbedacht werden sollte.
Wann gilt das nicht?
Leasing setzt eine Bonität als Arzt oder Praxisbetreiber voraus. Für reine Angestellte ohne eigene Praxis ist Geräte-Leasing in der Regel nicht zugänglich. Bei sehr kurzen Laufzeiten oder sehr geringen Gerätekosten unter 1.000 € ist Barkauf oft günstiger. Wer das Gerät langfristig behalten möchte, sollte Kauf versus Leasing sorgfältig vergleichen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Praxismanagement und Investitionsplanung
- KBV – Praxiswirtschaft und Finanzierung
- BMF – Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen
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