Anästhesisten, die in Praxen oder MVZ selbst investieren, nutzen Leasing insbesondere für hochwertige technische Geräte, die einen raschen technologischen Wandel unterliegen.
Hintergrund
In anästhesiologischen Gemeinschaftspraxen oder bei Beteiligung an einem MVZ fallen regelmäßig Investitionen in Narkosegeräte, Intensivmonitoring und Beatmungsgeräte an. Ein Anästhesie-Arbeitsplatz kostet in der Vollausstattung zwischen 30.000 € und 100.000 €. Leasing streckt diese Ausgaben auf planbare Monatsraten und ermöglicht nach 36–60 Monaten einen Gerätetausch – ideal, da anästhesiologische Technik einer schnellen Weiterentwicklung unterliegt. Beim Sale-and-lease-back können bereits vorhandene Geräte an eine Leasinggesellschaft verkauft und zurückgemietet werden, um Liquidität freizusetzen. Kfz-Leasing ist für Anästhesisten im Belegarzt-Modell relevant, die verschiedene Kliniken anfahren.
Ärzteversichert empfiehlt, beim Geräte-Leasing immer die Vollkostenrechnung (Versicherung, Wartung, Reparatur) in die monatliche Rate einzubeziehen.
Wann gilt das nicht?
Anästhesisten, die ausschließlich als Krankenhausärzte angestellt sind, können privat kein Praxisgeräte-Leasing in Anspruch nehmen. Leasing lohnt sich vor allem bei Geräten mit einem Anschaffungswert über 5.000 €; für Kleingeräte ist Direktkauf oft sinnvoller.
Quellen
- Bundesärztekammer – Praxismanagement und Investitionsplanung
- KBV – Praxiswirtschaft und Finanzierung
- BMF – Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen
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