Anästhesisten, die in Praxen oder MVZ selbst investieren, nutzen Leasing insbesondere für hochwertige technische Geräte, die einen raschen technologischen Wandel unterliegen.

Anästhesisten können Narkosegeräte (Anschaffungswert 20.000–80.000 €), Monitoring-Einheiten und Infusionspumpen über Operationsleasing mit Laufzeiten von 36–60 Monaten finanzieren – die Leasingrate ist als Betriebsausgabe vollständig steuermindernd.

Hintergrund

In anästhesiologischen Gemeinschaftspraxen oder bei Beteiligung an einem MVZ fallen regelmäßig Investitionen in Narkosegeräte, Intensivmonitoring und Beatmungsgeräte an. Ein Anästhesie-Arbeitsplatz kostet in der Vollausstattung zwischen 30.000 € und 100.000 €. Leasing streckt diese Ausgaben auf planbare Monatsraten und ermöglicht nach 36–60 Monaten einen Gerätetausch – ideal, da anästhesiologische Technik einer schnellen Weiterentwicklung unterliegt. Beim Sale-and-lease-back können bereits vorhandene Geräte an eine Leasinggesellschaft verkauft und zurückgemietet werden, um Liquidität freizusetzen. Kfz-Leasing ist für Anästhesisten im Belegarzt-Modell relevant, die verschiedene Kliniken anfahren.

Ärzteversichert empfiehlt, beim Geräte-Leasing immer die Vollkostenrechnung (Versicherung, Wartung, Reparatur) in die monatliche Rate einzubeziehen.

Wann gilt das nicht?

Anästhesisten, die ausschließlich als Krankenhausärzte angestellt sind, können privat kein Praxisgeräte-Leasing in Anspruch nehmen. Leasing lohnt sich vor allem bei Geräten mit einem Anschaffungswert über 5.000 €; für Kleingeräte ist Direktkauf oft sinnvoller.

Quellen

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