Für Arbeitsmediziner ist Leasing besonders bei mobilen Diagnostikgeräten und Firmenwagen relevant, da die Berufsausübung häufig Außendienst in Betrieben umfasst.

Arbeitsmediziner in eigenen überbetrieblichen Diensten (ÜAD) können mobile Diagnostikgeräte (Audiometrie, Spirometrie, EKG), Untersuchungsliegen und Dienstfahrzeuge leasen – alle Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Hintergrund

Arbeitsmediziner betreiben häufig überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste (ÜAD), die Betriebe verschiedener Größen betreuen. Die notwendige Ausstattung umfasst mobile Spirometriegeräte (3.000–10.000 €), Audiometer (2.000–8.000 €), Sehteststationen und ggf. ein Untersuchungsfahrzeug. Gerade bei regelmäßigem Gerätewechsel oder wachsendem Betriebsklientel lohnt sich Operationsleasing mit Laufzeiten von 36–48 Monaten. Auch ein Firmenfahrzeug-Leasing ist für Arbeitsmediziner steuerlich vorteilhaft: Bei betrieblicher Nutzung über 50 % kann der Firmenwagen zu 1 % des Bruttolistenpreises monatlich versteuert werden, die Leasingrate ist vollständig Betriebsausgabe.

Ärzteversichert empfiehlt Arbeitsmedizinern, die Kfz-Versicherung und eine Elektronikversicherung für geleaste Geräte in die Kostenplanung einzubeziehen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Betriebsärzte in Unternehmen schließen Leasingverträge im Namen des Arbeitgebers, nicht privat. Freelance-Arbeitsmediziner ohne eigene Betriebsstätte können nur bei ausreichender Eigenkapitalbasis und Bonität Leasingverträge abschließen.

Quellen

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