Augenheilkunde-Praxen zählen zu den geräteintensivsten Fachrichtungen – Leasing ist daher für Augenärzte ein besonders relevantes Finanzierungsinstrument.
Hintergrund
Eine vollständig ausgestattete Augenarztpraxis benötigt OCT-Geräte, Spaltlampen, Funduskameras, Perimeter und ggf. Lasereinheiten für refraktive Chirurgie. Diese Geräte haben Anschaffungswerte zwischen 10.000 € und 200.000 €. Da die Ophthalmologie-Technologie sich rasant weiterentwickelt, bietet Leasing den Vorteil, nach 36–60 Monaten auf neuere Gerätegeneration wechseln zu können. Spezielle Medizingeräte-Leasinggesellschaften bieten Augenärzten maßgeschneiderte Vollwartungsverträge an, bei denen Reparatur und Service in der monatlichen Rate enthalten sind. Sale-and-lease-back ermöglicht es, bestehende Geräte zu liquidieren und gleichzeitig weiter zu nutzen.
Bei Ärzteversichert empfehlen wir Augenärzten, beim Leasing-Abschluss auch die Betriebsunterbrechungsversicherung zu prüfen, die bei Geräteausfall die laufenden Kosten trägt.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Augenärzte im Krankenhaus können keine Praxisgeräte leasen. Für sehr günstige Geräte unter 3.000 € ist Direktkauf meist wirtschaftlicher. Bei geringer Praxislaufzeit oder unsicherer Kassenzulassung kann Bonität für Leasingverträge fehlen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Praxismanagement
- KBV – Praxiswirtschaft und Finanzierung
- BMF – Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen
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